Satzung
Satzung-Juli-2015 (118,94 kB)Aufnahmeantrag
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I. Beitrag (pro Jahr)
Junioren (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 36,00 € |
Erwachsene | 85,00 € |
Auszubildende und Studenten * | 55,00 € |
Inaktives Mitglied | 36,00 € |
Familien & Lebensgemeinschaften ** (gemeinsamer Haushalt) | 120,00€ |
II. Nutzungsgebühren (pro Jahr)
Das erste Pferd, inkl. 7% MwSt. | 180,00€ |
Jedes weitere Pferd, inkl. 7% MwSt. | 120,00€ |
III. Sonderregelungen
Die Nutzungsgebühr für Reithallen und Außenanlagen beträgt innerhalb der Trainings- sowie Freistunden für Gastreiter 15,00€ (inkl. 7% MwSt.) pro Einheit.
Alternativ kann auch eine Monatspauschale in Höhe von 30,00€ (inkl. 7% MwSt.) bezahlt werden. Die Voraussetzung ist, dass die Pauschale vor der ersten monatlichen Inanspruchnahme einer Trainingseinheit bei einem Vorstandsmitglied angemeldet wird.
Im 1. Halbjahr des Kalenderjahres eintretende Mitglieder / Nutzungsgebühren zahlen den gesamten Jahresbeitrag; im 2. Halbjahr eintretende Mitglieder / Nutzungsgebühren zahlen die Hälfte des Jahresbeitrages.
Eine Verrechnung der einzelnen Nutzungsgebühren ist nicht möglich.
Die Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.12. des Kalenderjahres hat bis zum 01.12. eines jeden Jahres schriftlich an den Vorstand zu erfolgen.
* | mit jährlichem Nachweis (bis zum 31.12 für das kommende Jahr) |
** | Familien & Lebensgemeinschaften (gemeinsamer Haushalt)
Dies gilt für Partnergemeinschaften mit gleichem Wohnsitz, sowie für in Ausbildung befindliche Kinder mit gleichem Wohnsitz. |