Satzung

Satzung-Juli-2015 (118,94 kB)

Aufnahmeantrag

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Preise

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I. Beitrag (pro Jahr)

 

Junioren (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 36,00 €
Erwachsene 85,00 €
Auszubildende und Studenten * 55,00 €
Inaktives Mitglied 36,00 €
Familien & Lebensgemeinschaften ** (gemeinsamer Haushalt)  120,00€

II. Nutzungsgebühren (pro Jahr)

Das erste Pferd, inkl. 7% MwSt. 180,00€
Jedes weitere Pferd, inkl. 7% MwSt. 120,00€

Im 1. Halbjahr des Kalenderjahres eintretende Mitglieder / Nutzungsgebühren zahlen den gesamten Jahresbeitrag; im 2. Halbjahr eintretende Mitglieder / Nutzungsgebühren zahlen die Hälfte des Jahresbeitrages.

* mit jährlichem Nachweis  (bis zum 31.12 für das kommende Jahr)
** Familien & Lebensgemeinschaften (gemeinsamer Haushalt)

Dies gilt für Partnergemeinschaften mit gleichem Wohnsitz, sowie für in Ausbildung befindliche Kinder mit gleichem Wohnsitz.

III. Sonderregelungen

Die zeitlich begrenzte Nutzung, max. 3 Monate, der Anlagen durch ein Vereinsmitglied mit einem Berittpferd oder Probepferd, wird mit einer Hallennutzungsgebühr von 16,50€ (inkl. 7% MwSt.) pro Monat berechnet. Das Pferd ist vor Nutzung der Anlage anzumelden.

Bei unterjährig wechselnder Zahl an Berittpferden kann mit dem Vorstand eine Pauschale vereinbart werden.

Vereinsmitglieder, die keinen jährlichen Beitrag für ein Pferd bezahlen, zahlen für die Nutzung innerhalb der Freistunden sowie bei Teilnahme an Trainingsstunden 5,00€ (inkl. 7% MwSt.) pro Einheit.

Für die Teilnahme an den Trainingsstunden des Vereins sind Gastreiter nach vorheriger Anmeldung zugelassen. Die Nutzungsgebühr für Reithallen und Außenanlagen beträgt innerhalb der Trainings- sowie Freistunden  für Gastreiter 15,00€ (inkl. 19% MwSt.) pro Einheit.

Alternativ kann auch eine Monatspauschale in Höhe von 25,00€ (inkl. 19% MwSt.) bezahlt werden. Die Voraussetzung ist, dass die Pauschale vor der ersten monatlichen Inanspruchnahme einer Trainingseinheit bei einem Vorstandsmitglied angemeldet wird.

Eine Verrechnung der einzelnen Nutzungsgebühren ist nicht möglich.

 

Die Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.12. des Kalenderjahres hat bis zum 01.12. eines jeden Jahres schriftlich an den Vorstand zu erfolgen.